FG Pressemitteilung: Lieferung von „Feuerschalen“ unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz
Der 14. Senat des FG Baden-Württemberg entschied zugunsten des Klägers, dass der Mehrwertsteuersatz für „Feuerschalen“ als Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst 7 Mehr auf haufe.de