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FG Pressemitteilung: Lieferung von „Feuerschalen“ unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz

Der 14. Senat des FG Baden-Württemberg entschied zugunsten des Klägers, dass der Mehrwertsteuersatz für „Feuerschalen“ als Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst 7 Mehr auf haufe.de