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FG Pressemitteilung: Kosten eines Rechtsstreits um erbrechtliche Ansprüche

Die Kosten eines Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) um erbrechtliche Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de