FG Pressemitteilung: Keine Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei Zinseszinsen für Investitionskredite
Schuldzinsen dürfen nicht abgezogen werden, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Ausgenommen sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen (Investitionskredite). Mehr auf haufe.de