FG Pressemitteilung: Keine Abschreibung von Fondsanteilen auf den Zweitmarktwert
Für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen darf bei Aussetzung der Anteilsrücknahme keine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden. Das Mehr auf haufe.de