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FG Pressemitteilung: Keine Abschreibung von Fondsanteilen auf den Zweitmarktwert

Für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen darf bei Aussetzung der Anteilsrücknahme keine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden. Das Mehr auf haufe.de