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FG Pressemitteilung: Kein Sonderausgabenabzug fiktiver Kirchensteuern im Billigkeitswege

Ein Steuerpflichtiger, der keiner Kirche angehört, ist nicht aus Billigkeitsgründen zum Sonderausgabenabzug für fiktive Kirchensteuerbeträge berechtigt.Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Mehr auf haufe.de