FG Pressemitteilung: Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten der eigenen Kinder
Kosten des Studiums der eigenen Kinder können selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Mehr auf haufe.de
Kosten des Studiums der eigenen Kinder können selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Mehr auf haufe.de
Diese Webseite verwendet Cookies, um bestimmte Funktionen zu ermöglichen und unser Angebot zu verbessern. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Sofern Sie weder Ablehnen noch Zustimmen auswählen, werden ebenfalls keine Cookies gesetzt. In unserem Datenschutzhinweis erfahren Sie mehr.