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FG Pressemitteilung: Kein Abzug tatsächlich nicht angefallener Gewerbesteuer bei der Bemessung des Solidaritätszuschlags

Ein Abzug „fiktiver“ Gewerbesteuer von anderen Einkünften als denen aus Gewerbebetrieb kommt bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags nicht in Betracht. Mehr auf haufe.de