FG Pressemitteilung: Insolvenzverwalterin darf Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben
Eine Insolvenzverwalterin darf für den Insolvenzschuldner das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben. Dies hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de