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FG Pressemitteilung: Insolvenzverwalterin darf Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben

Eine Insolvenzverwalterin darf für den Insolvenzschuldner das Wahlrecht zur getrennten Veranlagung ausüben. Dies hat das FG Münster entschieden.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de