FG Pressemitteilung: Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Hochschuldozent (Fachbereich Chemie) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (1.250 EUR) steuerlich geltend machen Mehr auf haufe.de