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FG Pressemitteilung: Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschuldozenten

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Hochschuldozent (Fachbereich Chemie) Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (1.250 EUR) steuerlich geltend machen Mehr auf haufe.de