AKTUELLES
NEWS

FG Pressemitteilung: „Geistheilerin“ unterliegt der Umsatzsteuerpflicht

Die Umsätze einer „Geistheilerin“, die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer Mehr auf haufe.de