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FG Pressemitteilung: Fünftelregelung neben steuerfreier Rücklage

Das FG Münster hat entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz für Betriebsaufgabegewinne nach § 34 EStG (sog. Fünftelregelung) auch dann Anwendung Mehr auf haufe.de