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FG Pressemitteilung: Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers

Leiharbeitnehmer begründen im Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte. Dies hat das Niedersächsische FG als erstes Finanzgericht zum ab 2014 Mehr auf haufe.de