FG Pressemitteilung: Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers
Leiharbeitnehmer begründen im Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte. Dies hat das Niedersächsische FG als erstes Finanzgericht zum ab 2014 Mehr auf haufe.de