FG Pressemitteilung: Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung wegen eines mechanischen Versehens
Das Finanzamt ist berechtigt, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung zulasten der Steuerpflichtigen bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten Mehr auf haufe.de