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FG Münster: Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses

Das FG Münster hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses bei Schenkung eines Erbbaurechts nicht von der Bemessungsgrundlage bei der Schenkungsteuer abgezogen Mehr auf haufe.de