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FG Münster: Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes als außergewöhnliche Belastungen

Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes können außergewöhnlichen Belastungen sein. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Mehr auf haufe.de