FG Münster: Keine Verrechnung von Vorsteuerüberhängen aus vorläufiger Insolvenzverwaltung
Entstehen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Umsatzsteuerschulden, können diese laut dem FG Münster nicht mit Erstattungsansprüchen aus Vorsteuerüberhängen verrechnet werden, die Mehr auf haufe.de