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FG Münster: Keine Verrechnung von Vorsteuerüberhängen aus vorläufiger Insolvenzverwaltung

Entstehen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Umsatzsteuerschulden, können diese laut dem FG Münster nicht mit Erstattungsansprüchen aus Vorsteuerüberhängen verrechnet werden, die Mehr auf haufe.de