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FG Münster: Keine Pauschalbesteuerung einer Betriebsveranstaltung für Führungskräfte

Das FG Münster hat entschieden, dass für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier keine Pauschalbesteuerung bei der Lohnsteuer vorgenommen werden kann. Mehr Mehr auf haufe.de