FG Münster: Häuslicher Behandlungsraum einer Ärztin unterliegt dem Abzugsverbot
Ein für Notfälle eingerichteter Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin unterliegt dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer.Mehr zum Thema ‚Ärztliche Behandlung’…Mehr Mehr auf haufe.de