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FG Münster: Gattungsbezeichnung bei Textilien ist keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung

Das FG Münster hat entschieden, dass auch bei Textilien im Niedrigpreissegment die bloße Gattungsbezeichnung keine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung darstellt. Der Leistungsempfänger Mehr auf haufe.de