FG Münster: Abfindung kann bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsvertrags steuerbegünstigt sein
Das FG Münster hat entscheiden, dass eine ermäßigte Besteuerung einer Abfindung auch bei einer einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in Betracht Mehr auf haufe.de