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FG Kommentierung: Wann die Fortbildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte ist

Sind Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer mehr als dreimonatigen Vollzeitfortbildung als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? Nein, urteilte nun das Finanzgericht Nürnberg Mehr auf haufe.de