FG Kommentierung: Wann die Fortbildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte ist
Sind Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer mehr als dreimonatigen Vollzeitfortbildung als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? Nein, urteilte nun das Finanzgericht Nürnberg Mehr auf haufe.de