FG Kommentierung: Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren
Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist.Mehr Mehr auf haufe.de