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FG Kommentierung: Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren

Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist.Mehr Mehr auf haufe.de