FG Kommentierung: Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei einer verdeckten Gewinnausschüttung
Bei einer nachträglich festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung kann eine Einlagenrückgewähr nicht nachträglich bescheinigt werden.Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Thema ‚Körperschaftsteuer’… Mehr auf haufe.de