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FG Kommentierung: Vergütungsgläubiger i. S. v. § 50a EStG bei einem Tennisturnier

Das Niedersächsische FG untersucht, ob der Veranstalter eines ATP-Tennisturniers für nicht einbehaltene Abzugssteuern auf gezahlte Preisgelder in Haftung genommen werden Mehr auf haufe.de