FG Kommentierung: Überhöhte Gesellschaftervergütung an den Lebensgefährten der Gesellschafterin
Besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis, sind überhöhte Vergütungen an den Lebensgefährten der Gesellschafterin dieser als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen. Bei Zufluss Mehr auf haufe.de