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FG Kommentierung: Überhöhte Gesellschaftervergütung an den Lebensgefährten der Gesellschafterin

Besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis, sind überhöhte Vergütungen an den Lebensgefährten der Gesellschafterin dieser als verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen. Bei Zufluss Mehr auf haufe.de