FG Kommentierung: Steuerfreiheit von Vergütungen an Rettungshelfer
Vergütungen für Rettungshelfer, die nebenberuflich im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern tätig sind, werden von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 Mehr auf haufe.de
Vergütungen für Rettungshelfer, die nebenberuflich im Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern tätig sind, werden von der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 Mehr auf haufe.de
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