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FG Kommentierung: Setzen einer Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens

Die Setzung der Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO ist ermessengerecht, wenn der Kläger auch fast 6 Monate nach Klageerhebung dem Mehr auf haufe.de