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FG Kommentierung: Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach Kapitalübertragung auf Ehegatten

Wird das Guthaben eines Altersvorsorgevertrags bei Tod des Steuerpflichtigen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, sind die Zulagen nicht zurück Mehr auf haufe.de