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FG Kommentierung: Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als rückwirkendes Ereignis

Für die Einstufung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als rückwirkendes Ereignis ist die vollständige Rückabwicklung erforderlich.Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’… Mehr auf haufe.de