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FG Kommentierung: Kürzung des Gewerbeertrages bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen

Die erweiterte Grundstückskürzung scheitert, wenn auch Betriebsvorrichtungen mitüberlassen werden, die Grundstücksvermietung aber auch ohne die Wirtschaftsgüter darstellbar wäre.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de