FG Kommentierung: Kürzung des Gewerbeertrages bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen
Die erweiterte Grundstückskürzung scheitert, wenn auch Betriebsvorrichtungen mitüberlassen werden, die Grundstücksvermietung aber auch ohne die Wirtschaftsgüter darstellbar wäre.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de