FG Kommentierung: Kürzung der Heimunterbringungskosten um einen Haushaltsersparnisbetrag
Werden Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt, so sind nur die Mehraufwendungen gegenüber der normalen Lebensführung anzusetzen. Ersparte Aufwendungen, z. B. Mehr auf haufe.de