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FG Kommentierung: Kürzung der Heimunterbringungskosten um einen Haushaltsersparnisbetrag

Werden Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt, so sind nur die Mehraufwendungen gegenüber der normalen Lebensführung anzusetzen. Ersparte Aufwendungen, z. B. Mehr auf haufe.de