FG Kommentierung: Kleinbetriebsklausel: Kein Einbezug von Arbeitnehmern verbundener Unternehmen
Für die Berechnung der maßgebenden Arbeitnehmerzahl im Rahmen der Mindestlohnsummen für die Verschonungsregelung des § 13a ErbStG sind Arbeitnehmer von Mehr auf haufe.de