FG Kommentierung: Keine Rückstellung für zukünftige Zinsverbindlichkeiten
Die Bildung einer Rückstellung für zukünftige Zinsen aufgrund eines Erfüllungsrückstandes ist steuerlich nicht zulässig.Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…Mehr zum Thema ‚Steuerbilanz’…Mehr Mehr auf haufe.de