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FG Kommentierung: Keine Rückstellung für zukünftige Zinsverbindlichkeiten

Die Bildung einer Rückstellung für zukünftige Zinsen aufgrund eines Erfüllungsrückstandes ist steuerlich nicht zulässig.Mehr zum Thema ‚Rückstellung’…Mehr zum Thema ‚Steuerbilanz’…Mehr Mehr auf haufe.de