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FG Kommentierung: Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege

Begleicht ein Steuerpflichtiger Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen, kann er sich nicht auf Billigkeitsmaßnahmen entsprechend der EuGH-Entscheidung Reemtsma berufen.Mehr zum Mehr auf haufe.de