FG Kommentierung: Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege
Begleicht ein Steuerpflichtiger Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen, kann er sich nicht auf Billigkeitsmaßnahmen entsprechend der EuGH-Entscheidung Reemtsma berufen.Mehr zum Mehr auf haufe.de