FG Kommentierung: Kein Billigkeitserlass einer Kindergeld-Rückforderung bei verletzter Mitwirkungspflicht
Eine Familienkasse ist nicht zum Billigkeitserlass einer Kindergeld-Rückforderung verpflichtet, wenn der Kindergeldberechtigte zuvor seine Mitwirkungspflichten verletzt hat (keine Vorlage einer Mehr auf haufe.de