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FG Kommentierung: Kein Billigkeitserlass einer Kindergeld-Rückforderung bei verletzter Mitwirkungspflicht

Eine Familienkasse ist nicht zum Billigkeitserlass einer Kindergeld-Rückforderung verpflichtet, wenn der Kindergeldberechtigte zuvor seine Mitwirkungspflichten verletzt hat (keine Vorlage einer Mehr auf haufe.de