FG Kommentierung: Hauptwohnung nahe der Arbeitsstätte schließt doppelte Haushaltsführung aus
Ein Arbeitnehmer unterhält keine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, wenn er neben seiner Zweitwohnung auch seine Hauptwohnung am Beschäftigungsort unterhält. Entscheidungserheblich Mehr auf haufe.de