FG Kommentierung: Gewerbesteuerrechtliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen
Die rückwirkende Änderung des Gewerbesteuergesetzes durch das „Jahressteuergesetz 2019“ ist bei summarischer Prüfung als rechtlich unbedenklich anzusehen.Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’… Mehr auf haufe.de