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FG Kommentierung: Gewerbesteuerrechtliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen

Die rückwirkende Änderung des Gewerbesteuergesetzes durch das „Jahressteuergesetz 2019“ ist bei summarischer Prüfung als rechtlich unbedenklich anzusehen.Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’… Mehr auf haufe.de