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FG Kommentierung: Finanzamt darf keine Umsatzsteuer von „Bauunternehmern“ nachfordern

Unternehmen, die Bauleistungen an Bauträger unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erbracht haben, dürfen vom Finanzamt nicht rückwirkend zur Zahlung der Umsatzsteuer Mehr auf haufe.de