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FG Kommentierung: Einheitlicher Gewerbebetrieb trotz unterschiedlicher Tätigkeiten

Das Sächsische FG nimmt bei drei unterschiedlichen Tätigkeiten, nämlich Handelsvertretung, Versicherungsvermittlung und Werbeberatung, trotz getrennter Kundenkreise eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit Mehr auf haufe.de