FG Kommentierung: Einheitlicher Gewerbebetrieb trotz unterschiedlicher Tätigkeiten
Das Sächsische FG nimmt bei drei unterschiedlichen Tätigkeiten, nämlich Handelsvertretung, Versicherungsvermittlung und Werbeberatung, trotz getrennter Kundenkreise eine einheitliche gewerbliche Tätigkeit Mehr auf haufe.de