FG Kommentierung: Doppelbelastung durch Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei atypischen Maklern
Die Klägerin vermittelte Grundstücksverkäufe. Dass sie grunderwerbsteuerrechtlich als sog. atypische Maklerin anzusehen ist, steht der umsatzsteuerrechtlichen Bewertung der Leistungsbeziehungen nach Mehr auf haufe.de