FG Kommentierung: Behindertengerechter Umbau einer Dusche als außergewöhnliche Belastung
Eine schwerwiegende Behinderung begründet eine tatsächliche Zwangslage, die eine behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds unausweichlich macht, sodass die Kosten für einen Mehr auf haufe.de