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FG Kommentierung: Behindertengerechter Umbau einer Dusche als außergewöhnliche Belastung

Eine schwerwiegende Behinderung begründet eine tatsächliche Zwangslage, die eine behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfelds unausweichlich macht, sodass die Kosten für einen Mehr auf haufe.de