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FG Kommentierung: Behaupteter Erhalt einer Einspruchsentscheidung erst nach Ablauf der Drei-Tages-Frist

Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts überhaupt, sondern nur den Erhalt innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums des § 122 Mehr auf haufe.de