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FG Kommentierung: Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld sind regulär zu versteuern

Das FG Köln hat entschieden, dass Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld keine ermäßigt zu besteuernden Entschädigungen sind, sondern regulärer laufender Arbeitslohn. Das Mehr auf haufe.de