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FG Kommentierung: Angrenzende Mehrfamilienhäuser und Drei-Objekt-Grenze

Aneinander grenzende, rechtlich selbstständige Mehrfamilienhausgrundstücke müssen bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels („Drei-Objekt-Grenze“) jeweils gesondert gezählt werden.Mehr zum Thema ‚Gewerbliche Mehr auf haufe.de