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FG Kommentierung: Abschmelzen des Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Nach einem Urteil des FG München gilt ein abgeschmolzener Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG als berücksichtigt.Mehr Mehr auf haufe.de