FG Kommentierung: Abschluss eines Vertrags über Planungsarbeiten ist kein Baubeginn i. S. d. InvZulG 2010
Der über die Höhe der Investitionszulage entscheidende Baubeginn kann nur in den der direkten Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträgen gesehen Mehr auf haufe.de