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FG Kommentierung: Abschluss eines Vertrags über Planungsarbeiten ist kein Baubeginn i. S. d. InvZulG 2010

Der über die Höhe der Investitionszulage entscheidende Baubeginn kann nur in den der direkten Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsverträgen gesehen Mehr auf haufe.de