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FG Köln: Rabatte beim Pkw-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Das FG Köln hat entschieden, dass Rabatte, die ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens ebenso wie eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm) gewährt, Mehr auf haufe.de