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FG Düsseldorf: Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastungen

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Zivilprozesskosten aufgrund einer Kindesentführung der Abzug als außergewöhnliche Belastungen infrage kommt.Mehr zum Mehr auf haufe.de