FG Düsseldorf: Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastungen
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Zivilprozesskosten aufgrund einer Kindesentführung der Abzug als außergewöhnliche Belastungen infrage kommt.Mehr zum Mehr auf haufe.de