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FG Düsseldorf: Projektentwicklungshonorare bei Bauvorhaben mit unbestimmter Dauer

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass keine passive Rechnungsabgrenzungsposten für Projektentwicklungshonorare bei Bauvorhaben mit unbestimmter Dauer zu bilden sind.Mehr zum Mehr auf haufe.de