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FG Düsseldorf: Nur mittelbare berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft

Der Abzug von Darlehenszinsen zur Anschaffung einer GmbH-Beteiligung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen kommt bei nur mittelbarer beruflicher Tätigkeit für Mehr auf haufe.de